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Bericht über das Baurecht - Forum im handwerk magazin 6/2009
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Vergaberecht: Die VOB 2009 und die VgV sind ab dem 11. Juni 2010 in Kraft

Bild von RA Dr. Hofmann

Die bereits im Oktober 2009 im Bundesanzeiger veröffentlichte VOB 2009 war bisher für öffentliche Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung, die am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBL. I Nr. 30, Seite 724) verkündet wird, wird gemäß Art. 3 dieser Verordnung auch die VOB 2009 am Tag nach der Verkündung, also am 11. Juni 2010 in Kraft treten.

Bauvertragsrecht: Anspruchsverlust durch fehlerhafte Mängelrüge!

Bei einem VOB-Vertrag beträgt die Frist für Mängelansprüche zwar nur vier Jahre; im Gegensatz zum BGB hat hier aber der Auftraggeber die Möglichkeit, für schriftlich gerügte Mängel die Verjährungsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Allerdings muss der Auftraggeber darauf achten, dass seine Mängelrüge auch korrekt ist. Nach § 13 VOB/B sind hierzu einige Voraussetzungen zu erfüllen: