Für Auftragnehmer waren so genannte BGB-Bauverträge bisher schon deshalb unattraktiv, weil das BGB eine für sie untaugliche Abschlagszahlungsregelung vorsah. Für BGB-Verträge, die bis zum 1.

Für Auftragnehmer waren so genannte BGB-Bauverträge bisher schon deshalb unattraktiv, weil das BGB eine für sie untaugliche Abschlagszahlungsregelung vorsah. Für BGB-Verträge, die bis zum 1.
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