Mai 2009

Neue Pflichten für Bau-Arbeitgeber

Bild von RA Dr. Hofmann

In Deutschland muss seit diesem Jahr der Arbeitgeber jeden neu eingestellten Arbeitnehmer sofort bei Arbeitsaufnahme - bereits am ersten Arbeitstag! - bei der Sozialversicherung anmelden (Sofort- Meldepflicht gem.§ 28a Abs. 4 SGB IV).

Arbeitsrecht am Bau:Welche ausländischen Arbeitnehmer brauchen eine Arbeitserlaubnis?

Bild von RA Dr. Hofmann

Bauarbeiter aus den "alten" EU-Staaten brauchen bekanntlich für Deutschland keine Arbeitserlaubnis.

Bauträger- und Bauforderungssicherungsgesetz

Mit Wirkung ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber das so genannte „Bauforderungssicherungsgesetz“ nachhaltig geändert. Dieses Gesetzt, was bemerkenswerter Weise schon seit 1909 existiert, führte bisher eher ein „Dornröschendasein“.